Die ehrenamtlichen Schiedsleute werden von der Ratsversammlung gewählt und führen Schlichtungsverfahren durch. Diese finden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wie beispielsweise im Nachbarrecht oder bei der Verletzung der persönlichen Ehre statt. Auch in Strafverfahren nach § 380 Strafprozessordnung wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung finden Schlichtungsverfahren statt.
Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Der zu betreuende Schiedsamtsbezirk II erstreckt sich auf das Gebiet zwischen Bezirk I, Stadtgrenze nach Jarplund-Weding, Schleswiger Straße (einschl. dieser), Friedrich-Ebert-Straße, Süderhofenden (ohne diese Straßen). Der zu betreuende Schiedsamtsbezirk III erstreckt sich auf das Gebiet zwischen der Stadtgrenze nach Tastrup usw., Nordstraße, Hafendamm ab Einmündung Nordstraße in südlicher Richtung, Süderhofenden, Friedrich-Ebert-Straße (einschließlich der genannten Straßen) und Schleswiger Straße (ohne diese Straße).
Bewerben können sich Flensburgerinnen und Flensburger, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, bis zum 15.06.2020 per E-Mail unter rechtsabteilung(mp)flensburg.de . Die betreffende Person sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und möglichst im Schiedsamtsbezirk wohnen.