Die zunehmende Lockerung der Corona-Regeln macht es notwendig, dass zum Aufrechterhalten des Infektionsschutzes die weiter bestehenden Regeln sorgfältig befolgt werden. Das ist leider nicht immer der Fall, so dass die Stadt sich entschlossen hat, hier intensiver zu kontrollieren. Die Stadt Flensburg wird ab 01.07.2020 einfache Kontrollen in Schwerpunktbereichen des Stadtgebietes durchführen. Ziele der Kontrollen sind:
1. Kontrollen an allen Tagen in der Woche auch zu Abend- und Nachtzeiten
2. Überwachung der Regelungen zur Einhaltung von Mindestabständen und Ansammlungen im öffentlichen Raum („Corona-Regeln“)
3. Kontrollen zum Umgang mit Müll und anderen gefährlichen „Hinterlassenschaften“ wie z.B. Grillkohle, Flaschen, Verpackungen oder ähnliches
4. Freundliche und einfache Ansprache in Fällen, in denen Regeln nicht eingehalten werden.
„Für einen wirksamen Infektionsschutz muss auf die Einhaltung der Regeln geachtet werden. Hierfür bedarf es einer Präsenz und Kontrolle im öffentlichen Raum, die durch diesen Streifendienst insbesondere an den Hotspots erweitert werden soll. Die bisherigen Kontrollen durch das Ordnungsamt werden dadurch ergänzt“, erklärt der zuständige Dezernent Stephan Kleinschmidt.
Die Aufgaben der Präsenz-Streifen sind deeskalierend und zurückhaltend definiert. Sie werden erhebliche Verstöße gegen Corona-Regeln oder das Müllbeseitigungsgebot an die zuständigen Stellen weitermelden. Dazu erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei, dem TBZ und der Ordnungsverwaltung. Insgesamt werden drei Streifen im Stadtgebiet mit jeweils 2 Personen eingesetzt. Dabei kooperiert die Stadt Flensburg mit einem privaten Flensburger Sicherheitsunternehmen. Die Präsenz-Streifen haben ausdrücklich keine weiteren Eingriffsbefugnisse oder Kontrollaufgaben wie z.B. im ruhenden Verkehr, Lärm oder anderes. Dies ist den zuständigen Stellen in der Ordnungsverwaltung und der Polizei vorbehalten.
Die Stadt Flensburg bittet alle EinwohnerInnen, sich an die Regelungen des Infektionsschutzes zu halten. Dazu gehören Mindestabstände und das Verbot von Ansammlungen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum. Feiern und Freizeit an öffentlichen Plätzen darf nicht dazu führen, dass Bereiche verschmutzt und gefährlich werden.