... mit Wirkung vom 1. Januar 2017 der Hebesatz für die Grundsteuer A von 460 auf 600 v. H und für die Grundsteuer B von 480 auf 690 v. H. angehoben.
Zum Jahresbeginn wurden die neuen Grundsteuerbescheide versandt. Gegen diese Bescheide habe mehr als 14.000 Bürgerinnen und Bürger Widerspruch erhoben. Der Verein Haus & Grund hat sich bereit erklärt, für seine Mitglieder ein Musterverfahren zu führen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Vereins.
Inzwischen ist der Widerspruchsbescheid an den Verein Haus & Grund verschickt worden. Damit hat die Stadt Flensburg die Voraussetzungen geschaffen, dass ein Klageverfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht beginnen kann. In diesem Verfahren wird festgestellt werden, ob die Hebesatzsatzung der Stadt Flensburg vom 13. Oktober 2016 rechtmäßig ist.
Die Stadt Flensburg wird dieses Verfahren zum Anlass nehmen, alle anderen Verfahren ruhend zu stellen, um den Ausgang des Gerichtsverfahrens abzuwarten. Darüber werden alle Bürgerinnen und Bürger, die Widerspruch erhoben haben, in den nächsten Tagen schriftlich informiert. Falls jemand trotzdem einen eigenen Widerspruchsbescheid bekommen möchte, wird die Stadt Flensburg in diesen Fällen einen Widerspruchsbescheid erteilen.
Quelle: Pressestelle des Flensburger Rathauses